Nutzungsregeln
- §1 Ziele
- Die Robinsonlisten für eMail, Mobilfunk, Telefon und Post dienen der fairen Handhabung von Werbekontakten. Die Einrichtung soll helfen, auf Basis der gültigen Gesetze Werbebelästigungen zu vermeiden.
- §2 Träger
- Die Listen sind gemeinnützige Einrichtungen, die vom I.D.I. Verband e.V. verwaltet und gesichert werden.
- §3 Kosten
- Der Eintrag in die deutschen Robinsonlisten zum Schutz gegen unangeforderte Werbung ist für den Verbraucher stets kostenlos.
- §4 Zugang
- Zugang, Eintrag, Änderungen oder Löschung erfolgen über ein per Passwort geschütztes sicheres Zugangs- und Anmeldeverfahren.
- §5a Eintrag online
- Eingabe der Daten erfolgt in der Regel über den Internetzugang. Dabei sind die erforderlichen Eingabefelder vorgegeben.
- §5b Eintrag offline
- Verbraucher ohne Internet senden einen Antrag an folgende Anschrift:
Deutsche Robinsonlisten, Josef-Haumann-Str. 7a, 44866 Bochum
Er muss die Bitte um Eintrag und die relevanten Personendaten enthalten:
Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie die einzutragenden Daten
(Festnetztelefon, Mobilnummer, Fax).
Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und per Briefpost zu senden. - §5c Eintrag durch Betreuer
- Betreuer übersenden einen Antrag gem. §5b und fügen ihre entsprechende Vollmacht in Kopie bei.
- §6 Inhalte
- Eintragbar sind nur eigene Daten, die von Lebenspartnern, Eltern und Kindern mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
- §7 Abgleich
- Unternehmen, die ihre Werbekontakte bereinigen wollen, erhalten auf Antrag über www.robinsonabgleich.de Zugang zum dafür vorgesehenen verschlüsselten Verfahren gegen Kostenausgleich.
- §8 Missbrauch
- Eintrag für und von Personen, die nicht der Legitimation gem. §5c und §6 entsprechen,
sind grundsätzlich verboten und verstossen gegen die Satzungsgrundlagen des Vereins.
Darunter fallen insbesondere Versuche, den Eintrag für Dritte als Teil einer eigenen
Dienstleistung anzubieten und vorzunehmen.
Verstöße jeglicher Form von Eintrags- oder Abgleichverfahren führen zu kostenbewehrter Abmahnung und/oder Strafanzeige. - §9 Sonstiges
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, sowie die Satzung der Deutschen Robinsonlisten – Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.